Wehrpflichtige Schweizer Bürger/innen (im Normalfall 18. bis 30. Altersjahr) können bei einem Umzug (Zuzug, Wegzug, Adressänderung) bei den Einwohnerdiensten ein Couvert für das Melden des Umzugs verlangen. Dieses muss anschliessend an die untenstehende Adresse gesendet werden. Fragen zur Dienstpflicht, Wehrpflichtersatz, militärische Einteilungen, Rekrutenschule etc. richten Sie bitte an folgende Stelle: Amt für Bevölkerungsschutz und Armee des Kantons Thurgau, Zürcherstrasse 221, 8510 Frauenfeld (Telefon 052 724 23 36, Fax 052 724 29 02). |