| Urnen Öffnungszeiten |
Rathaus: Freitag 18.00 - 19.00 Samstag 17.00 - 18.15 Sonntag 09.30 - 11.30 Bahnhof Nord (Wartsaal): Samstag 17.00 - 18.15 Schulhaus Halden: Sonntag 10.15 - 11.15 Schulhaus Kenzenau: Freitag 19.15 - 20.15 Sonntag 10.15 - 11.15 |
| Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons THURGAU finden Sie unter www.kttg.ch und der EIDGENOSSENSCHAFT unter www.admin.ch Hier finden Sie die Blanko-Abstimmungsdaten des Bundes CH: http://www.admin.ch/ch/d/pore/va/liste2020.html |
| Bedingungen / Voraussetzungen |
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Briefliche Stimmabgabe: Sofort nach Erhalt des Stimmmaterials darf brieflich abgestimmt werden. Die Stimme muss per Post spätestens am Vortag des Abstimmungstages eintreffen - oder bis 09.30 Uhr am Abstimmungstag im Briefkasten beim Rathaus deponiert sein. Vorzeitige Stimmabgabe: Montag bis Freitag vor dem Abstimmungssonntag im Rathaus bei den Einwohnerdiensten während der Schalterstunden. Stellvertretung unter Ehegatten: An der Urne sowie bei der vorzeitigen Stimmabgabe können Verheiratete nebst ihrer eigenen gleichzeitig die Stimme für ihren Ehegatten / ihre Ehegattin abgegeben! |
| Brieflich abstimmen |
Was ist zu beachten? - Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in ein NEUTRALES Couvert und kleben dieses zu. 3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem NEUTRALEN verschlossenen Couvert in das Antwortcouvert, so dass im Fenster die Anschrift des "Wahlbüro Bischofszell" erscheint. 4. Sie können das Antwortcouvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Samstag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht ca. 3 Arbeitstage!) >>> Die briefliche Stimmabgabe ist auch noch bis Sonntagmorgen 09.30 Uhr möglich. Das Antwortcouvert mit den korrekten Beilagen muss in den Briefkasten beim RATHAUS eingeworfen werden. Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das NEUTRALE Couvert mit Kennzeichen oder Adressen/Namen versehen ist
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| Kontakt |
Beat Müller, Stadtschreiber + Josef Mattle, Stadtammann, Wahlbüro |