Pro Jahr lädt der Stadtrat die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu zwei ordentlichen Gemeindeversammlungen ein. Die Gemeindeversammlung bildet die Legislative auf Stufe Gemeinde. An der Rechnungsgemeindeversammlung im Mai/Juni werden unter anderem die Rechnung und die Bilanz des vergangenen Jahres genehmigt. An der Budgetgemeindeversammlung im November/Dezember befinden die Stimmberechtigten über den Voranschlag und den Steuerfuss des Folgejahres. Wenn es die Geschäfte erfordern, können auch ausserordentliche Gemeindeversammlungen einberufen werden.

Die Versammlungsteilnehmenden haben die Gelegenheit, sich einzubringen und Fragen an den Stadtrat zu richten. Den Gemeindeversammlungen gehen in der Regel Informationsveranstaltungen (INFORUM) voraus.

Weitere Geschäfte, die häufig an Gemeindeversammlungen behandelt werden:

  • Kreditbegehren für grössere Bauvorhaben und andere Projekte
  • Beschlussfassungen über allgemeinverbindliche Reglemente
  • Informationen des Stadtrates zu aktuellen Themen / Politik

Kontakt

Stadtpräsident und Stadtschreiber Bischofszell
stadtschreiber@bischofszell.ch

Voraussetzungen

Eingeladen sind die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen der Stadt Bischofszell. Auch Personen die in Bischofszell wohnen, kein Stimmrecht haben oder Jugendliche ab 16 mit Wohnsitz in der Gemeinde, haben das Recht an dieser Versammlung teilzunehmen, beratend mitzuwirken und ihre Meinung zu vertreten. Sie haben allerdings kein Stimmrecht.

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