Bewilligungsgesuche für ausländische Staatsangehörige

Die Einwohnerdienste selbst haben keine fremdenpolizeiliche Kompetenzen. Wir prüfen die Gesuche auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit und leiten sie dann zum Entscheid an das Migrationsamt des Kantons Thurgau weiter. Alle Gesuche an das Migrationsamt sind bei den Einwohnerdiensten persönlich einzureichen wie z.B.:

  • Bewilligungsgesuche
  • Verlängerungen
  • Gesuche für Familiennachzüge

Bei den Bewilligungsarten wird zwischen EG/EFTA-Staatsangehörigen und Mitgliedern von sogenannten Drittstaaten unterschieden. EG/EFTA-Bewilligungen sind in der ganzen Schweiz gültig. Bewilligungen für Ausländer aus Drittstaaten sind hingegen nur in jenem Kanton gültig, der die Bewilligung ausgestellt hat.

Alle wichtigen Formulare und Merkblätter finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Migrationsamtes www.migrationsamt.tg.ch.

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