Der Vollzug der Hundegesetzgebung obliegt im Kanton Thurgau den politischen Gemeinden.

Halter registrierter Hunde haben Zu- und Wegzüge, Halterwechsel sowie den Tod eines Hundes innert 30 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.

Für die Anmeldung eines Hundes werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Impfausweis
  • AMICUS-Meldebestätigung
  • Sachkundennachweis bei Hunden mit einem Erwachsenengewicht von min. 15kg
  • Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3 Mio. Franken


Betreffend Tierschutz sowie betreffend dem Bewilligungsverfahren für potentiell gefährliche Hunde wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Kantons Thurgau.

Links:
www.veterinaeramt.tg.ch
www.amicus.ch

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