Projekt-Bulletin des Stadtrates: Ausgabe Januar 2026

5. Januar 2026
Der Stadtrat informiert regelmässig und transparent über die aktuellen Entwicklungen zu den städtischen Vorhaben. Es ist ihm ein zentrales Anliegen, der Bevölkerung Einblicke zu ermöglichen und den Dialog zu fördern.

Kunstrasen auf der Sportanlage Bruggfeld

Mitte November 2025 startete die Stadt mit dem Bau eines Kunstrasenspielfeldes auf der Sportanlage Bruggfeld. Die Stimmberechtigen haben im Februar 2025 einem entsprechenden Kredit von brutto 2.24 Millionen Franken zugestimmt. Ein bestehendes Naturrasenfussballfeld wird auf ein Kunstrasenspielfeld umgerüstet, was die Kapazität massiv erhöht. Der Platz ist fast über das ganze Jahr hinweg bespielbar. Die Werkleitungsarbeiten sollen im kommenden Frühjahr abgeschlossen sein. Die Zaunarbeiten starten im März. Die Lieferung und die Verlegung des Kunstrasens sind ab Mai geplant, ebenso die Montage der Flutlichtanlage. Im Juli erfolgt der Abschluss der Bauarbeiten, so dass spätestens im August auf dem Platz gespielt werden kann.

 

Zusammenarbeit der Feuerwehren

Per 1. Januar 2026 hat Bischofszell die Feuerwehr mit der Nachbargemeinde Hauptwil-Gottshaus zusammengeschlossen. Der Zweckverband Sitter-Thur wurde im vergangenen November gegründet. Präsident ist Bruno Niedermann, als Stadtrat zuständig für das Ressort Sicherheit. Zum Feuerwehrkommandanten wurde Dewet Engeler ernannt. Auf der politischen Ebene ist das Projekt abgeschlossen. Die vom Stadtrat eingesetzte Arbeitsgruppe konnte dank dem hervorragenden Engagement seitens des Kommandos ihren Auftrag vorzeitig beenden.

 

Neugestaltung Bahnhofplatz

Seit längerem plant der Stadtrat die Sanierung und Umgestaltung des Bahnhofplatzes. Das Behindertengleichstellungsgesetz hält fest, dass der Öffentliche Verkehr barrierefrei und damit für Menschen mit Beeinträchtigungen grundsätzlich autonom nutzbar sein muss. Aus diesem Grund müssen am Bahnhof Bischofszell Stadt die Bushaltestellen komplett neu angeordnet und gebaut werden. Dazu soll der Güterschuppen weichen. Aufgrund der sehr begrenzten Platzverhältnisse wurde im Frühling 2024 die effektive Befahrbarkeit des Bushofes anhand von Modellen in der Praxis geprüft. Die Verkehrsplanung ist abgeschlossen. Für die Gesamtgestaltung liegen Ideen vor, die im Mai 2026 der Bevölkerung vorgestellt werden. Diese wird sich im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens zum Projekt äussern können. Nach Auswertung der Vernehmlassung kommt die Vorlage im besten Fall Anfang 2027 zur Abstimmung.

 

Gestaltungsplan Areal Biedermann Schützengütli

Die Molkerei Biedermann möchte im Schützengütli ein neues Logistikgebäude erstellen. Für die Parzelle besteht eine Gestaltungsplanpflicht. Gestaltungspläne legen für bestimmt umgrenzte Gebiete Zahl, Lage, äussere Abmessungen sowie die Nutzweise und Zweckbestimmung der Bauten bindend fest. Die Bischofszeller Bevölkerung hatte bereits Gelegenheit sich dazu zu äussern. Es fanden verschiedene Informationsveranstaltungen statt. Im Herbst 2023 stoppte die Emmi Schweiz AG als Besitzerin der Molkerei Biedermann das Projekt. Dies als Folge einer Umstrukturierung innerhalb des Konzerns. In der Zwischenzeit wurde das Projekt überarbeitet und verkleinert. Darüber wird die Firma Biedermann diesen Frühling informieren. Die neuerliche Auflage des Gestaltungsplans und das Baugesuch sollen zeitnah folgen.

 

Gestaltungsplan Areal Laumann Schützengütli

Die Firma Halter aus Schlieren plant auf dem ehemaligen Fabrikareal im Schützengütli fünf Mehrfamilienhäuser zu erstellen. In Bahnhofsnähe soll eine Überbauung mit Eigentumswohnungen entstehen. Dem Projekt ging ein Architekturwettbewerb voraus, den Daniel Cavelti aus St. Gallen gewann. Für das Areal besteht eine Gestaltungsplanpflicht. Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung gingen vier Stellungnahmen ein, darunter eine des Quartiervereins Schützengütli. Die öffentliche Auflage des Gestaltungsplans fand im Herbst 2025 statt. In diesem Zusammenhang hatte der Stadtrat auf eine Einsprache einzugehen. Die Einsprache bemängelte die Gebäudehöhe sowie die Baumbepflanzung an bestimmten Stellen der geplanten Bauten. Der Stadtrat wies die Einsprache ab. Der weitere Zeitplan hängt davon ab, ob allenfalls weitere Rechtsmittel ergriffen werden.

 

Gestaltungsplan Bahnhof west (ehem. Blütenfarm)

Die Firma Relesta AG aus Flawil plant, auf dem Areal nördlich der Bahngeleise entlang der Poststrasse, zwei Wohn- und Geschäftshäuser zu erstellen. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit der Besitzerin der Nachbarparzelle, der Pensionskasse Thurgau, in deren Gebäude Staatsanwaltschaft, Polizei und Post untergebracht sind. Der bestehende Gestaltungsplan muss zu diesem Zweck angepasst werden. Aktuell wird ein Projekt konkretisiert und ein Entwurf für den Gestaltungsplan erarbeitet. Das öffentliche Mitwirkungsverfahren erfolgt zu gegebener Zeit.

 

Liegenschaft Thurbruggstrasse 5 (Brüggli)

Legitimiert und finanziert über das Landkreditkonto erwarb der Stadtrat im Juli 2025 diese Liegenschaft. Der Erwerb erfolgte aus strategischen Überlegungen mit mehreren Zielsetzungen. In erster Linie soll ein Teil der Fläche langfristig zur Sicherung eines Parkplatzes für das angrenzende Naherholungsgebiet dienen. Dieser Parkplatz wird bewirtschaftet. Das Teilgrundstück im Wert von CHF 69'450.- wurde in das Verwaltungsvermögen überführt. Die Finanzierung erfolgte über den Fonds Parkplatzbewirtschaftung. Mit dem Kauf ermöglichte die Stadt ausserdem verkehrstechnische und gestalterische Massnahmen in Bezug auf bevorstehende Strassensanierungen durch den Kanton. Dieses Projekt liegt im Januar 2026 öffentlich auf. Schliesslich ermöglicht der Kauf auch eine aktive Einflussnahme auf die ortsplanerische Entwicklung in einem sensiblen Bereich bei der alten Thurbrücke. Der Stadtrat führt Anfang Jahr Gespräche mit verschiedenen Kaufinteressenten. Er hat zudem entschieden, die Liegenschaft einer Zwischennutzung zuzuführen und die Wohnungen zu vermieten.

 

Vernehmlassung zur Begegnungszone Untere Altstadt

Im kommunalen Richtplan Verkehr wurde für die Altstadt die Prüfung einer Begegnungszone festgelegt. In Begegnungszonen steht der sogenannte Langsamverkehr im Fokus. Fussgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmende dürfen die gesamte Verkehrsfläche gemeinsam nutzen. Verkehrsberuhigende Massnahmen sollen dazu führen, dass besonders rücksichtsvoll gefahren wird. In Begegnungszonen haben Fussgängerinnen und Fussgänger stets Vortritt. Es gilt die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h. Die Begegnungszone soll die Marktgasse, die Tuchgasse sowie die Schottengasse inklusive Hirschenplatz und Verlore Loch umfassen. Durch eine gezielte und standortgerechte Begrünung solle die Gasse gestalterisch und ökologisch aufgewertet werden. Die Vernehmlassung im Herbst 2025 fiel mehrheitlich positiv aus. Der Stadtrat wird das detaillierte Projekt nun wiederum in einem Mitwirkungsverfahren mit den Anwohnenden und den umliegenden Geschäften ausarbeiten.

 

Bereinigung Ortsplanung

Am 10. Februar 2023 hat der Stadtrat die teilgenehmigte Ortsplanungsrevision in Kraft gesetzt. Mittlerweile wurden die noch nicht genehmigten Punkte überarbeitet und liegen in bereinigter Form vor. Dabei ist vor allem die vorgesehene Zuweisung der Weiler «Hackbere (Hackborn)» und «Kenzenau» in eine sogenannte Erhaltungszone zentral. Dieses Vorgehen richtet sich nach neuen Verordnungsbestimmungen, wonach heute in Bauzonen gelegene Weiler und Kleinsiedlungen aufgrund ihrer Ausprägung und basierend auf Bundesrecht einer geeigneten Zone des Nichtbaugebiets zugewiesen werden müssen. In Erhaltungszonen besteht mehr Spielraum als in reinen Landwirtschafts- oder Landschaftsschutzzonen. An- und Kleinbauten sowie Ersatzbauten dürfen weiterhin erstellt werden. Bestehende Bauten dürfen erneuert, teilweise geändert, massvoll erweitert oder umgenutzt werden, wenn die Charakteristik der Gebäude im Wesentlichen erhalten bleibt. Ersatzbauten sind zulässig. Sie sind grundsätzlich an gleicher Stelle, mit gleichem Volumen und gleicher Charakteristik zu erstellen. Es ist unzulässig, für eine freistehende Ökonomiebaute eine Ersatzbaute zu erstellen, wenn die Ersatzbaute Wohnzwecken dienen soll. Neubauten sind zulässig, wenn sie landwirtschaftlich begründet oder standortgebunden sind. Sie haben sich in Stellung, Volumen und Charakteristik den bestehenden Bauten anzupassen. Zur Bereinigung der teilgenehmigten Ortsplanung wurde 2025 das öffentliche Auflageverfahren durchgeführt. Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern soll diese Bereinigung 2026 zur Abstimmung vorgelegt werden.

Hier sind die Projekte aufgeschaltet und werden laufend aktualisiert: Aktuelle Projekte

 

Kunstrasenplatz Bruggfeld

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