Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.

Die gesamten Resultate des Kantons Thurgau finden Sie unter www.tg.ch und der Eidgenossenschaft unter www.admin.ch

Hier finden Sie die Blanko-Abstimmungsdaten des Bundes CH:
https://www.bk.admin.ch/ch/d/pore/va/vab_1_3_3_1.html

Kontakt

Michael Christen, Stadtschreiber & Thomas Weingart, Stadtpräsident, michael.christen@bischofszell.ch

Urne Öffnungszeiten

Rathaus:  Samstag 17.00 - 18.15, Sonntag 09.30 - 11.30

Schulhaus Halden:          Sonntag 10.15 - 11.15

Schulhaus Kenzenau:        Sonntag 10.15 - 11.15

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Briefliche Stimmabgabe:
Sofort nach Erhalt des Stimmmaterials darf brieflich abgestimmt werden. Die Stimme muss per Post spätestens am Vortag des Abstimmungstages eintreffen - oder bis 11.30 Uhr am Abstimmungstag im Briefkasten beim Rathaus deponiert sein.

Vorzeitige Stimmabgabe:
Montag bis Freitag vor dem Abstimmungssonntag im Rathaus am Informationsschalter während der Schalterstunden.

Stellvertretung unter Ehegatten:
An der Urne sowie bei der vorzeitigen Stimmabgabe können Verheiratete und eingetragene Partner nebst ihrer eigenen gleichzeitig die Stimme für ihren Ehegatten / ihre Ehegattin resp. Partner / Partnerin abgegeben!

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.

2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in ein neutrales Couvert und kleben dieses zu.

3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem neutralen verschlossenen Couvert in das Antwortcouvert, so dass im Fenster die Anschrift des "Wahlbüro Bischofszell" erscheint.

4. Sie können das Antwortcouvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Samstag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht ca. 3 Arbeitstage!)

>>> Die briefliche Stimmabgabe ist auch noch bis Sonntagmorgen 11.30 Uhr möglich. Das Antwortcouvert mit den korrekten Beilagen muss in den Briefkasten beim Rathaus eingeworfen werden.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das neutrale Couvert mit Kennzeichen oder Adressen/Namen versehen ist