Abstimmung zur Sanierung der Haldenstrasse am 9. Juni

Der Stadtrat hat den Abstimmungstermin zur Sanierung der Haldenstrasse festgelegt. Am 9. Juni 2024 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Urne.

Eine zusätzliche Baugrunduntersuchung bestätigte die bisherigen Annahmen. Die durchnässte, tonige und schmierige Masse auf dem schlechten Felsen rutscht weg. Ein massives Bauwerk ist notwendig, genauer gesagt eine Bohrpfahlwand aus Beton, mit Pfählen die ca. 9 Meter lang sind, einen Durchmesser von einem Meter aufweisen und im Abstand von 1.5 Metern gesetzt werden. Dahinter ist eine Sickerleitung geplant. Die zweispurige Strasse ist 6.5 Meter breit, davon beträgt der Abstand zur Wand einen halben Meter. Ihre Lebensdauer wird von den Fachleuten auf mindestens 80 Jahre geschätzt, was einen wesentlichen Unterschied zu vorhergehenden Projekten darstellt. Auch am Thurufer sind baulichen Massnahmen notwendig. Der Hang zur Thur würde mit einem zweilagigen Blockwurf gesichert.

Kanton Thurgau unterstützt die Sanierung
Die Kosten für dieses Projekt werden auf ca. CHF 4.5 Millionen geschätzt (+/- 20%). Der Thurgauer Regierungsrat hat der Stadt eine Kostenbeteiligung von CHF 1.7 Millionen zugesichert, sofern der Souverän dem Vorhaben zustimmt.

Meinungsbildung beginnt
Damit sich die Bevölkerung eine Meinung bilden kann, wird der Stadtrat am 7. Mai 2024 ein öffentliches Podium mit Befürwortern und Gegnern der Strasse organisieren. Auch die mit der Planung beauftragten Fachleute stehen an diesem Abend für Auskünfte zur Verfügung. (tw)

 

Zur Geschichte der Haldenstrasse

Halden ist ein Ortsteil von Bischofszell mit rund 250 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die direkte Zufahrtstrasse ist seit Mai 2016 gesperrt. Grund sind verschiedene Rutsche im Lauf der Jahre, die einerseits durch die Geologie des Hanges und andererseits durch die Thur verursacht wurden. In Zusammenarbeit mit Kanton und Bund bemühte sich der Stadtrat um die Sanierung der Gemeindestrasse. Mittlerweile ist die Stadt auf sich allein gestellt, da sich Kanton und Bund nicht in der Verantwortung sehen.

Der Stadtrat unterbreitete den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern verschiedene Alternativen zur Sanierung, was der Souverän jedoch ablehnte. Er pflichtete 2017 einem Antrag aus der Haldner Bevölkerung bei, der verlangte, für das Sanierungsvorhaben eine Zweitmeinung einzuholen. Die neu beauftragten Fachleute kamen zum Schluss, dass die Instandstellung auf der bestehenden Achse möglich ist. Zu diesem Zweck mussten vorgängig jedoch noch einmal verschiedene geologische Untersuchungen getätigt werden, die sehr viel Zeit beanspruchten. Die kantonalen Stellen meldeten aufgrund der notwendigen Eingriffe in die Natur grosse Vorbehalte an. Nach zeitintensiven zusätzlichen Abklärungen konnten diese schliesslich mittels Bauanfrage an das zuständige Departement ausgeräumt werden. Zu guter Letzt überraschte der Regierungsrat mit der Zusage, einen beträchtlichen Beitrag an die Sanierung zu leisten.