Der Stadtrat legt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern 2026 die bereinigte Ortsplanungsrevision zur Abstimmung vor, mit der die Weiler Hackbere (Hackborn) und Kenzenau neu einer Erhaltungszone zugewiesen werden sollen, um sie gemäss Bundesrecht angemessen zu schützen und gleichzeitig massvolle bauliche Entwicklung zu ermöglichen.

Am 10. Februar 2023 hat der Stadtrat die teilgenehmigte Ortsplanungsrevision in Kraft gesetzt. Mittlerweile wurden die noch nicht genehmigten Punkte überarbeitet und liegen in bereinigter Form vor. Dabei ist vor allem die vorgesehene Zuweisung der Weiler «Hackbere (Hackborn)» und «Kenzenau» in eine sogenannte Erhaltungszone zentral. Dieses Vorgehen richtet sich nach neuen Verordnungsbestimmungen, wonach heute in Bauzonen gelegene Weiler und Kleinsiedlungen aufgrund ihrer Ausprägung und basierend auf Bundesrecht einer geeigneten Zone des Nichtbaugebiets zugewiesen werden müssen. In Erhaltungszonen besteht mehr Spielraum als in reinen Landwirtschafts- oder Landschaftsschutzzonen. An- und Kleinbauten sowie Ersatzbauten dürfen weiterhin erstellt werden. Bestehende Bauten dürfen erneuert, teilweise geändert, massvoll erweitert oder umgenutzt werden, wenn die Charakteristik der Gebäude im Wesentlichen erhalten bleibt. Ersatzbauten sind zulässig. Sie sind grundsätzlich an gleicher Stelle, mit gleichem Volumen und gleicher Charakteristik zu erstellen. Es ist unzulässig, für eine freistehende Ökonomiebaute eine Ersatzbaute zu erstellen, wenn die Ersatzbaute Wohnzwecken dienen soll. Neubauten sind zulässig, wenn sie landwirtschaftlich begründet oder standortgebunden sind. Sie haben sich in Stellung, Volumen und Charakteristik den bestehenden Bauten anzupassen. Zur Bereinigung der teilgenehmigten Ortsplanung wurde 2025 das öffentliche Auflageverfahren durchgeführt. Den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern soll diese Bereinigung 2026 zur Abstimmung vorgelegt werden.