Die Sozialen Dienste sind im Auftrag der Sozialhilfebehörde zuständig für die Ausrichtung der Sozialhilfe. Sie bezwecken die Sicherung der Existenz sowie die Förderung der wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit bedürftiger Personen. Die Sozialen Dienste sind somit Anlaufstelle für all jene Personen, welche sich in oder kurz vor einer Notlage befinden.

Grundsätzlich kommt die Sozialhilfe jedoch nur zum Tragen, wenn die bedürftige Person ihre Notlage nicht selbst oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln, aus Mitteln von leistungspflichtigen Dritten (Sozialversicherungen, Verwandte etc.) oder aus freiwillig geleisteten Mitteln von Dritten beheben kann. Bestehende Schulden können nicht übernommen werden.

Die Sozialen Dienste gewähren persönliche Hilfe im Sinne von:


Direktlinks:
Sozialhilfegesetz TG
Sozialhilfeverordnung TG
Zuständigkeitsgesetz
Gesetz über die Inkassohilfe und Bevorschussung
Verordnung zum Gesetz Bevorschussung und Inkasso
Richtlinien Sozialhilfekonferenz (SKOS)
Sozialamt des Kantons Thurgau
 

Öffnungszeiten

Mo/Di/Do 8:30 – 11:30 Uhr
Mi 13:30 – 16:30 Uhr
Fr 8:30 – 14:00 Uhr
Besprechungstermin nach telefonischer Vereinbarung
071 424 24 44

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