Abschaffung der Liegenschaftensteuer – der Stadtrat empfiehlt Ablehnung
Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften im Kanton Thurgau entrichten eine jährliche Liegenschaftensteuer. Sie beträgt 0.5 Promille des Verkehrs- und Ertragswerts eines Grundstücks zum 1. Januar des Steuerjahrs. Der Ertrag fällt zu 57% den Gemeinden und 43% dem Kanton zu. Im vergangenen Jahr hat der Grosse Rat der Abschaffung der Liegenschaftensteuer auf den 1. Januar 2029 zugestimmt. Nach Ansicht einer bürgerlichen Mehrheit im Grossen Rat wird Wohneigentum mit der Vermögenssteuer und der Liegenschaftensteuer doppelt besteuert. Gegen das Vorhaben wurde ein Behördenreferendum ergriffen. Das heisst, dass die Thurgauer Bevölkerung am 18. Mai an der Urne über die Abschaffung entscheiden wird.
Den Ausfall müssten auch Mieterinnen und Mieter mittragen
Gemäss der Thurgauer Regierung führt die Abschaffung der Liegenschaftensteuer bei den Gemeinden zu Fehlbeträgen von knapp 20 Millionen Franken und beim Kanton von knapp 15 Millionen Franken. Der Thurgau würde ausserdem auf rund 10 bis 12 Millionen Franken ausserkantonale Steuereinnahmen verzichten, die er von institutionellen Anlegern und Pensionskassen einnimmt. Bei der Stadt würde mit dem Wegfall der Liegenschaftensteuer ein jährliches Loch von rund 380'000 Franken in der Kasse klaffen. Dieser Ausfall liesse sich aufgrund des laufenden Investitionsbedarfs in den Erhalt und die Sanierung der Infrastruktur sowie der Zentrumslast nur durch Erhöhung des Steuerfusses um drei bis vier Prozentpunkte kompensieren. Auch der Kanton müsste angesichts der angespannten finanziellen Lage den Staatssteuerfuss erhöhen, wie der Regierungsrat in seiner Botschaft schreibt. Für die Liegenschaftseigentümer bliebe somit der gewünschte Effekt aus. Und selbst die Mieterinnen und Mieter müssten die Kompensation über eine Erhöhung der ordentlichen Steuern mittragen.
Aus den genannten Gründen empfiehlt Ihnen der Stadtrat, geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die kantonale Abstimmungsvorlage abzulehnen.
Stadtrat Bischofszell
- Website
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