Teilrevision der Rahmennutzungsplanung liegt öffentlich auf

27. März 2025
Die Masstabelle zum Baureglement wird bezüglich der Messweise der Fassadenhöhe bei Flachdachbauten mit Attikageschoss bereinigt.

Seit dem 10. Februr 2023 ist die revidierte Ortsplanung der Stadt Bischofszell in Kraft. Im Vollzug zeigte sich, dass bei der Messweise der neu eingeführten Fassadenhöhe bei Flachdachbauten mit Attikageschoss Unklarheiten bestanden. Daher wird im Rahmen der vorliegenden Teilrevision die Messweise der Fassadenhöhe sowohl bei Schrägdach-, als auch bei Flachdachbauten im Sinne der bestehenden Praxis der Bauverwaltung präzisiert (neue Fussnote 8 in der Masstabelle zum Baureglement).

Fakultatives Referendum
Es handelt sich vorliegend um eine geringfügige Änderung des Baureglements. Geringfügige Änderungen von Zonenplan und Baureglement können gemäss § 4 Abs. 2 PBG durch den Stadtrat beschlossen werden. Diese Änderungen unterstehen nach Erledigung der Einsprachen dem fakultativen Referendum.

Die Unterlagen zur Teilrevision können ab dem 28. März bis 16. April 2025 bei der Bauverwaltung eingesehen werden. Sie sind auch online verfügbar.

Auskunft: Sacha Derron, Bauverwalter; sacha.derron@bischofszell.ch; 071 424 24 51

Häuser mit Flachdach

Zugehörige Objekte

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20250324_Bericht_Artikel.47_Teilrevision_Masstabelle (1) (PDF, 292.89 kB) Download 0 20250324_Bericht_Artikel.47_Teilrevision_Masstabelle (1)
20250324_Baureglement Bereinigung Masstabelle (1) (PDF, 261.39 kB) Download 1 20250324_Baureglement Bereinigung Masstabelle (1)
20250324_Offentliche Auflage Version Internet aktuell (PDF, 133.88 kB) Download 2 20250324_Offentliche Auflage Version Internet aktuell