Vernehmlassung zur Begegnungszone Untere Altstadt
Durch gezielte gestalterische Massnahmen soll ein Teil der Unteren Altstadt aufgewertet werden.
Im kommunalen Richtplan Verkehr wurde für die Altstadt die Prüfung einer Begegnungszone festgelegt. In Begegnungszonen steht der sogenannte Langsamverkehr im Fokus. Fussgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmende dürfen die gesamte Verkehrsfläche gemeinsam nutzen. Verkehrsberuhigende Massnahmen sollen dazu führen, dass besonders rücksichtsvoll gefahren wird. In Begegnungszonen haben Fussgängerinnen und Fussgänger stets Vortritt. Es gilt die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h. Die Begegnungszone soll die Marktgasse, die Tuchgasse sowie die Schottengasse inklusive Hirschenplatz und Verlore Loch umfassen. Durch eine gezielte und standortgerechte Begrünung solle die Gasse gestalterisch und ökologisch aufgewertet werden. Damit entspricht der Stadtrat einem Anliegen des Quartiervereins Untere Altstadt. Im Herbst 2025 findet eine Vernehmlassung dazu statt. Erst nach dem der Stadtrat im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung den Puls gefühlt hat, wird er entscheiden, ob er das für Verkehrssignalisationen erforderliche Anhörungs- oder Einspracheverfahren einleiten wird.