Eidg. Volksabstimmung und Urnenabstimmung vom 25. November 2018

Eidgenössische Vorlagen

Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten

Beschreibung
Die neuen Gesetzesartikel legen Regeln fest, die Willkür verhindern und die Rechte der Betroffenen schützen sollen. Die Versicherungen dürfen jemanden nur dann verdeckt beobachten, wenn sie konkrete Anhaltspunkte für einen unrechtmässigen Leistungsbezug haben und es mit anderen Mitteln aussichtslos oder unverhältnismässig schwierig wäre, das Anrecht auf Leistungen abzuklären. Gestattet sind Bild- und Tonaufzeichnungen wenn sich die observierte Person an einem Ort aufhält, an dem man sie ohne Weiteres beobachten kann - etwa auf der Strasse, in einem Laden oder auf einem Balkon. Der Blick in Wohn- und Schlafzimmer ist nicht zulässig. Aufnahmen mit Drohnen, Richtmikrofonen oder Wanzen sind nicht erlaubt. Ortungsgeräte dürfen nur bedingt und nur mit richterlicher Genehmigung eingesetzt werden. Wer observiert worden ist, muss informiert werden und kann sich vor Gericht wehren.
Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 16. März 2018 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten) annehmen?
Ebene
Bund
Art
-

Volksinitiative "Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)"

Beschreibung
Die Volksinitiative "Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative) wurde 2016 von der Interessensgemeinschaft Hornkuh eingereicht. Sie hat zum Ziel, dass es in der Landwirtschaft wieder mehr Kühe und Ziegen mit Hörnern gibt. Die Initiative will verhindern, dass sich die Landwirtinnen und Landwirte aus rein wirtschaftlichen Gründen für Tiere ohne Hörner entscheiden. Da die Haltung von Tieren mit Hörnern mit höheren Kosten verbunden ist, soll der Bund Halterinnen und Halter von ausgewachsenen behornten Kühen, Zuchtstieren, Ziegen und Zuchtziegenböcken mit einem Beitrag unterstützen. Das Enthornen der Jungtiere mit lokaler Betäubung wäre weiterhin erlaubt.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative "Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)" annehmen?
Ebene
Bund
Art
-

Volksinitiative "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)"

Beschreibung
Die Initiative will den Umgang der Schweiz mit internationalen Verträgen ändern, wenn es zwischen diesen Verträgen und dem Verfassungsrecht einen "Widerspruch" gibt. Sie will in der Verfassung festschreiben, was zu tun ist, wenn zum Beispiel eine Volksinitiative angenommen wird, die in gewissen Punkten mit einem abgeschlossenen Vertrag nicht vereinbar ist. In einer solchen Situation soll die Schweiz künftig stets genau gleich vorgehen, um den Vorrang der Verfassung durchzusetzen: Sie darf den Vertrag nicht mehr anwenden, ausser er hat beim Abschluss dem Referendum unterstanden. Und sie muss den Vertrag anpassen, also mit den entsprechenden Ländern neu verhandeln. Gelingt das nicht, muss sie den Vertrag "nötigenfalls" kündigen.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative Volksinitiative "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)" annehmen?
Ebene
Bund
Art
-

Kommunale Vorlagen

Redaktionelle Änderungen in der Gemeindeordnung

Beschreibung
Unabhängig von der Urnenabstimmung um die Verselbständigung möchte der Stadtrat kleinere redaktionelle Anpassungen an der Gemeindeordnung vornehmen. So soll der Begriff Stadtammann durch Stadtpräsident ersetzt werden, wie das die kantonale Gesetzgebung vorschreibt. Die Vormundschaftsbehörde wurde durch die Berufsbeistandschaft ersetzt. Entsprechend ist dieser Begriff aus der Gemeindeordnung zu streichen (Art. 33, d).
Formulierung
Wollen Sie den redaktionellen Änderungen in der Gemeindeordnung (Streichung Begriff "Vormundschaftsbehörde" und Ersatz "Stadtpräsident" anstelle "Stadtammann" zustimmen?
Ebene
Gemeinde
Art
-

Verselbständigung der Technischen Gemeindebetriebe Bischofszell TGB

Beschreibung
Die Technischen Gemeindebetriebe Bischofszell (TGB) betreiben ein Strom- und ein Wassernetz für die Stadt Bischofszell und für zahlreiche kleinere Gebiete der Nachbargemeinden. Beide Bereiche stehen vor grossen Herausforderungen. So möchte der Bundesrat beispielsweise den Strommarkt vollständig öffnen. Dadurch werden auch die TGB dem Wettbewerb ausgesetzt. Damit die Technischen Gemeindebetriebe auf dem freien Markt über den notwendigen Handlungsspielraum und über geeignete Entwicklungsmöglichkeiten verfügen, unterbreitet der Stadtrat den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern den Antrag, die Rechtsform zu ändern und die TGB per 1.1.2020 in ein selbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen zu überführen. Dazu sind Änderungen in der Gemeindeordnung notwendig, über die gemäss geltender Ordnung an der Urne entschieden werden muss. Abgestimmt wird am 25. November 2018. Über die Statuten des Unternehmens wird vier Tage später, an der Gemeindeversammlung vom 29. November 2018 entschieden. Die Änderung der Rechtsform ist organisatorisch bedingt. Die TGB bleiben zu 100% im Eigentum der Stadt Bischofszell.
Formulierung
Wollen Sie den Änderungen der Gemeindeordnung zustimmen, um die damit verbundene Verselbständigung der Technischen Gemeindebetriebe zu genehmigen?
Ebene
Gemeinde
Art
-