Haldenstrasse: Aufsichtsbeschwerde gegen den Stadtrat
Die Beschwerde steht im Zusammenhang mit dem Hangrutsch Haldenstrasse. Der Stadt wird vorgeworfen, den aus Sicht der Beschwerdeführer gesetzlich vorgeschriebenen Unterhalt der Strasse zu unterlassen und die notwendigen Sanierungsmassnahmen nicht zu ergreifen. Die Bischofszeller Stimmberechtigten hatten einen Kreditantrag zur Sanierung und Wiederherstellung der Haldenstrasse an der Urnenabstimmung vom 9. Juni 2024 verworfen. Der Stadtrat wird sich bis Ende August beim kantonalen Departement für Bau und Umwelt zu der Beschwerde vernehmen lassen.
Auskunft erteilt Stadtpräsident Thomas Weingart bis Freitag, 3. Juli 2026
Stadt Bischofszell
Stadtkanzlei
Zugehörige Objekte
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| Publikation Aufsichtsbeschwerde Haldenstrasse (PDF, 68 kB) | Download | 0 | Publikation Aufsichtsbeschwerde Haldenstrasse |