Informationen aus den Sitzungen von Stadtrat und Geschäftsleitung
Erteilte Baubewilligungen
Bauherr: Erika Friederich, Ibergstrasse 29, 9220 Bischofszell
Projekt: Anbau Balkon
Lage: Ibergstrasse 29.1, Parzelle 1315, Bischofszell
Bauherr: Christoph und Jacqueline Maurer, Fliederstrasse 9, 9220 Bischofszell
Projekt: Anbau Carport und Cheminée-Einbau mit Kamin
Lage: Fliederstrasse 9, Parzelle 1425, Bischofszell
Bauherr: Ulrike Hill, Höhenstrasse 5, 9220 Bischofszell
Projekt: Ersatz Ölheizung durch Sole/Wasser Wärmepumpe
Lage: Haslerenstrasse 13, Parzelle 2754, Schweizersholz
Bauherr: SATTELBOGEN, Sattelbogenstrasse 11, 9220 Bischofszell
Projekt: Einbau Kühlung für Medikamentenzimmer und Büglerei
Lage: Sattelbogenstrasse 11, Parzelle 1464, Bischofszell
Bauherr: Rina und Stefan Jost, Schweizersholzstrasse 20, 9223 Schweizersholz
Projekt: Erstellung Photovoltaikanlage auf denkmalgeschütztem Haus
Lage: Schweizersholzstrasse 20, Parzelle 2749, Schweizersholz
Bauherr: Linder Immo GmbH, Rätenbergstrasse 20, 9246 Niederbüren
Projekt: Erstellung Vordach an Ostfassade
Lage: Laagerstrasse 6, Parzelle 1997, Bischofszell
Erschliessung von Baulandparzellen im Gebiet Bisrüti
Das Erschliessungsprojekt Bisrüti ist rechtskräftig. Die Bauarbeiten beginnen anfangs 2027. Im Gebiet am südöstlichen Siedlungsrand von Bischofszell sind insgesamt neun Bauparzellen für Einfamilienhäuser vorgesehen; erschlossen werden diese über eine neue Stichstrasse ab der Unteren Bisrütistrasse sowie mit den notwendigen Werkleitungen. Der Stadtrat hat für den Verkauf der städtischen Bauparzellen einen Preis von CHF 845.– pro Quadratmeter beschlossen und gleichzeitig die Vergabekriterien festgelegt. Die einzelnen Grundstücke weisen Flächen von rund 543 bis 562 Quadratmetern auf. Ende Oktober wird die Bauverwaltung die verfügbaren Parzellen öffentlich zum Verkauf ausschreiben.
Aufhebung von Sondernutzungsplänen
Die Gemeinden sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre älteren Sondernutzungspläne an das heutige Planungsrecht anzupassen. Wo dies nicht mehr sinnvoll oder notwendig ist, sollen veraltete Planungen aufgehoben und damit die planungsrechtlichen Grundlagen bereinigt werden. Gestützt auf diese Bestimmungen hat der Stadtrat ein öffentliches Mitwirkungsverfahren zur vorgesehenen Aufhebung verschiedener Sondernutzungspläne durchgeführt. Betroffen sind mehrere Arealüberbauungs-, Gestaltungs- und Quartierpläne, die ganz oder teilweise ausser Kraft gesetzt werden sollen. Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung sind zwei Einwendungen eingegangen, die aus Sicht des Stadtrates keine wesentlichen Auswirkungen auf das vorgesehene Verfahren haben und entsprechend beantwortet werden. In einem nächsten Schritt soll im November das öffentliche Auflageverfahren durchgeführt werden.
Michael Christen, Stadtschreiber
Thomas Weingart, Stadtpräsident
9. Oktober 2026
Zugehörige Objekte
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| SR Newsletter 23. September 2026 (PDF, 109 kB) | Download | 0 | SR Newsletter 23. September 2026 |