Vernehmlassung zur Begegnungszone Untere Altstadt
Im kommunalen Richtplan Verkehr wurde für die Altstadt die Prüfung einer Begegnungszone festgelegt.
In Begegnungszonen steht der sogenannte Langsamverkehr im Fokus. Fussgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmende dürfen die gesamte Verkehrsfläche gemeinsam nutzen. Verkehrsberuhigende Massnahmen sollen dazu führen, dass besonders rücksichtsvoll gefahren wird. In Begegnungszonen haben Fussgängerinnen und Fussgänger stets Vortritt. Es gilt die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h. Die Begegnungszone soll die Marktgasse, die Tuchgasse sowie die Schottengasse inklusive Hirschenplatz und Verlore Loch umfassen. Durch eine gezielte und standortgerechte Begrünung solle die Gasse gestalterisch und ökologisch aufgewertet werden. Die Vernehmlassung im Herbst 2025 fiel mehrheitlich positiv aus. Der Stadtrat wird das detaillierte Projekt nun wiederum in einem Mitwirkungsverfahren mit den Anwohnenden und den umliegenden Geschäften ausarbeiten.