Hundewesen
Der Vollzug der Hundegesetzgebung obliegt im Kanton Thurgau den politischen Gemeinden.
Halter registrierter Hunde haben Zu- und Wegzüge, Halterwechsel sowie den Tod eines Hundes innert 30 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.
Für die Anmeldung eines Hundes werden folgende Unterlagen benötigt:
- Impfausweis
- AMICUS-Meldebestätigung
- Kurs anerkannte praktische Hundeerziehung innerhalb eines Jahres ab Anschaffung
- Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3 Mio. Franken
Betreffend Tierschutz sowie betreffend dem Bewilligungsverfahren für potentiell gefährliche Hunde wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt des Kantons Thurgau.
Zugehörige Objekte
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| Information für Hundehalter (PDF, 157.42 kB) | Download | 0 | Information für Hundehalter |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Einwohnerdienste | 071 424 24 34 | einwohnerdienste@bischofszell.ch |