Fragen und Antworten
- Was gab den Anstoss zum Projekt?
- Von wie vielen Personen wird der Bahnhofplatz täglich frequentiert?
- Wie sind die Besitzverhältnisse?
- Inwiefern beteiligen sich die Busbetriebe, die SBB und der Kanton Thurgau am Projekt?
- Wie viele Parkplätze sind künftig vorgesehen, und was ändert sich gegenüber heute?
- Müssten die Veloparkplätze mit Blick auf die Zukunft nicht mehr sein?
- Warum sind drei Haltekanten nötig für Busse?
- Warum bleibt der Bushof nicht dort, wo er ist?
- Man könnte ja auch eine Bushaltestelle parallel zur Poststrasse machen.
- Stehen Güterschuppen und das bestehende WC-Häuschen nicht unter Denkmalschutz?
- Das bestehende Perrondach besteht seit jeher. Das darf man doch nicht einfach entfernen…
- Welche Auswirkungen hat das Projekt auf die Post?
- Welche Auswirkungen hat das Projekt auf die Geschäfte an der Poststrasse?
- Wie ist die Parkierung für Migrolino-Kunden gewährleistet?
- Wie wird die Zulieferung zum Migrolino geregelt?
- Hat der Güggeli-Wagen weiterhin Platz auf dem Gelände?
- Was ist in Bezug auf die Sicherheit angedacht
- Nehmen Aufenthaltsbereiche nicht wertvollen Parkplatz-Raum weg?
- Wie wird die Beleuchtung aussehen? Das ist aus den Plänen nicht ersichtlich
- Wie wird die Reinigung der gesamten Anlage organisiert?
- Wie ist die Veloabstellanlage konzipiert?
- Sind die Kosten bereits heute abschätzbar?
- Warum ist eine Personenunterführung ins Quartier Schützengütli aktuell kein Thema?
- Warum fehlen Car-Parkplätze?
- Wie gestaltet sich das weitere Vorgehen nach der Vernehmlassung?
- Wie lange werden die Bauarbeiten voraussichtlich dauern?
- Mit welchen Einschränkungen für Bahn-, Bus- und Privatverkehr ist während des Umbaus zu rechnen?
Was gab den Anstoss zum Projekt?
Der Auslöser liegt in den gesetzlichen Vorgaben zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Grundlage ist insbesondere das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), das verlangt, dass öffentliche Anlagen und Dienstleistungen – dazu gehören auch Bushaltestellen – möglichst hindernisfrei zugänglich sind. Über das Behindertengleichstellungsgesetz wurde in der Schweiz am 18. Mai 2003 abgestimmt. Die Vorlage wurde von der Stimmbevölkerung angenommen und trat am 1. Januar 2004 in Kraft.
Konkret bedeutet das: Kantone und Gemeinden müssen ihre Bushaltekanten so gestalten, dass ein stufenloser Ein- und Ausstieg für Menschen mit eingeschränkter Mobilität (z. B. Rollstuhlfahrende oder Personen mit Gehhilfen) möglich ist.
Zusätzlich geben Verordnungen und technische Normen (z. B. des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute VSS) vor, wie diese Anforderungen umzusetzen sind – etwa bezüglich Höhe der Haltekanten oder Abstand zum Bus.
Ein wichtiger Punkt ist auch die Umsetzungsfrist: Bestehende Anlagen mussten grundsätzlich bis 2023 angepasst werden. Bischofszell ist in Verzug.
Von wie vielen Personen wird der Bahnhofplatz täglich frequentiert?
In Bischofszell Stadt fallen zwischen 5 Uhr morgens und 3 Uhr nachts 145 Bus- oder Bahnverbindungen an. Gemäss den Erhebungen der Busbetriebe steigen täglich 640 Personen ein oder aus. Die SBB verzeichnet zusätzlich 1‘100 Ein- und Aussteigerinnen. Zusammen mit den Kundinnen und Kunden der Arztpraxis im Bahnhofgebäude, des Migrolino, der naheliegenden Post und der umliegenden Geschäfte dürfte der Bahnhofplatz täglich von über 2‘000 Personen frequentiert sein.
Wie sind die Besitzverhältnisse?
Die Stadt Bischofszell ist Eigentümerin des Parkplatzes auf dem östlichen Teil des Bahnhofareals. Diese Parkieranlage wird weiterhin von der Stadt bewirtschaftet. Das Bahnhofgebäude, die heutige WC-Anlage, der Güterschuppen mitsamt Parkplatz im westlichen Teil gehören den SBB. Das Areal für den Bushof, rund 1‘400 m², wird die Stadt voraussichtlich von den SBB für CHF 7‘000.- pro Jahr mieten müssen. Die SBB zeigen jedoch neu auch Interesse an einem Landabtausch.
Inwiefern beteiligen sich die Busbetriebe, die SBB und der Kanton Thurgau am Projekt?
Die Aufwendungen für die Bushaltekanten sowie die Parkplatz- und Grünraumgestaltung fallen grundsätzlich bei der Stadt an.
Abgestützt auf das Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs beteiligt sich der Kanton an den Tiefbaukosten von Bushaltekanten. An Regionalbushaltestellen mit Anschlussfunktionen Bahn/Bus und Bus/Bus abseits des Strassenraums leistet der Kanton einen Beitrag von 50% an die Netto-Kosten der Busperrons, Möblierung und Witterungsschutz.
Gemäss kantonalem Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs sorgen die Gemeinden für bedarfsgerechte Abstellplätze für Velos, Mofas und Motorräder an den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs. Die SBB werden sich an den Kosten beteiligen.
Die neue WC-Anlage wird von den SBB erstellt und bewirtschaftet. Sie ist neu kostenpflichtig (CHF 1.-) und wird täglich gereinigt.
Die Baukosten für das verbindende Dach fallen für die Stadt an. Da es sich bahnseitig nicht um ein Perron-Dach handelt und die SBB diesbezüglich keinen Bedarf sehen, geht die Stadt heute davon aus, dass sich die Bundesbahnen nicht an den Kosten beteiligen. Dies ist jedoch nach wie vor Gegenstand von Verhandlungen mit den SBB, die noch nicht abgeschlossen sind.
Fest steht: Die SBB werden am Bahnhofgebäude eine Aussensanierung vornehmen.
Wie viele Parkplätze sind künftig vorgesehen, und was ändert sich gegenüber heute?
Für den neuen Bushof muss der westliche Parkplatz mit dem heutigen Güterschuppen weichen. Dadurch entfallen auf dieser Seite 23 Parkplätze. Gleichzeitig wird das Angebot an anderen Standorten ausgebaut: Entlang der Poststrasse entstehen künftig 10 statt bisher 6 Parkplätze, auf dem östlichen Parkplatz stehen neu 41 statt heute 34 Parkplätze zur Verfügung. Insgesamt werden auf dem gesamten Areal 51 Parkplätze markiert.
Der Nettoverlust von 12 Parkplätzen ist verkraftbar. Eine Erhebung der Stadt zwischen September und November 2025 zeigte, dass die bestehenden Parkplätze tagsüber durchschnittlich nur zu rund einem Drittel ausgelastet sind.
Es hat ungefähr gleich viele Veloparkplätze wie bis anhin. Müssten es nicht mehr sein mit Blick auf die Zukunft?
Wie bei den Autoabstellplätzen ist auch die bestehende Veloinfrastruktur derzeit bei weitem nicht ausgelastet und verfügt über ausreichende Reserven. Zu prüfen wäre allenfalls der Einsatz doppelstöckiger Veloständer. Erfahrungsgemäss werden solche Systeme jedoch aufgrund der aufwendigeren Handhabung von den Nutzerinnen und Nutzern oft nur zurückhaltend angenommen.
Warum sind drei Haltekanten nötig für Busse? Zwei würden reichen, dann hätte es mehr Platz für Parkplätze.
Drei Haltekanten sind notwendig, um den öffentlichen Verkehr, den motorisierten Individualverkehr und den Langsamverkehr klar zu entflechten. Dadurch wird die Verkehrssicherheit insgesamt erhöht. Gleichzeitig ermöglicht diese Anordnung eine klare taktile Führung für sehbehinderte Personen. Zudem kann Suchverkehr auf dem Platz vermieden werden. Würden sich öffentliche Busse und private Autos denselben Verkehrsraum teilen, bestünde die Gefahr, dass die Busse – die einen Taktfahrplan einzuhalten haben – regelmässig behindert würden.
Drei Haltekanten sind erforderlich, da mehrere Busse den Platz teilweise gleichzeitig anfahren und es im Betriebsablauf immer wieder zu Verspätungen kommen kann. Zudem muss jederzeit eine Haltekante für Bahnersatzbusse zur Verfügung stehen, damit auch in Ausnahmesituationen ein geordneter und zuverlässiger Betrieb gewährleistet bleibt.
Der Kanton Thurgau plant für die Region Bischofszell ein On-Demand-Angebot. Dieser flexible, digital buchbare Personentransport funktioniert auf Bestellung und verfügt weder über einen festen Fahrplan noch über einen definierten Linienweg. Für einen reibungslosen Betrieb ist deshalb eine separate Haltekante erforderlich.
Warum bleibt der Bushof nicht dort, wo er ist?
Ein Bushof auf der Ostseite des Bahnhofsgebäudes ist aufgrund der Platzverhältnisse und der verkehrstechnischen Rahmenbedingungen nicht realisierbar. Da keine Ausfahrt auf die Poststrasse bei der Barriere zulässig ist und die gesamte Erschliessung über den Kreisel erfolgen muss, fehlt die notwendige Wendemöglichkeit für die Busse. Für einen funktionierenden Bushof wäre jedoch ein Wenden auf dem Platz zwingend erforderlich. Die dafür notwendige Tiefe steht auf der Ostseite nicht zur Verfügung. Würde man die Haltekanten wie heute im rechten Winkel zur Poststrasse anordnen, würde der verfügbare Platz nicht ausreichen. Die Haltekanten müssen bestimmte Längen und Anfahrtswinkel aufweisen, damit sie von den Bussen sicher und sauber angefahren werden können.
Man könnte ja auch eine Bushaltestelle parallel zur Poststrasse machen.
Eine Haltekante entlang der Kantonsstrasse lässt das kantonale Tiefbauamt nur dann zu, wenn keine andere Lösung möglich ist. Der Bus, der in Bischofszell Stadt eine kurze, in diesem Fall jedoch wesentliche Wartezeit einhalten muss, würde den Verkehr auf der Poststrasse während mehrerer Minuten behindern. Dies unmittelbar vor der Ausfahrt, dem Fussgängerübergang und dem Kreisel.
Wie im Projekt vorgesehen werden deshalb der öffentliche Verkehr und der motorisierte Individualverkehr entflechtet. Dadurch erhöht sich die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden deutlich.
Stehen Güterschuppen und das bestehende WC-Häuschen nicht unter Denkmalschutz?
Dem Abbruch der im ISOS als schützenswerte Einzelobjekte aufgeführten Bauten – des Güterschuppens und der WC-Anlage – kann das Bundesamt für Kultur (BAK), Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege, trotz ausdrücklichem Bedauern grundsätzlich zustimmen, wie das Amt der Stadt auf Anfrage mitgeteilt hat. Ausschlaggebend dafür ist das Fehlen realistischer Alternativen für die Realisierung des Bushofs beim Bahnhof Bischofszell. Die definitive Zustimmung des BAK wird auf Grundlage des vorliegenden Projekts eingeholt.
Das bestehende Perrondach besteht seit jeher. Das darf man doch nicht einfach entfernen…
Der ursprüngliche Bahnhof verfügte über kein solches Dach; dieses wurde erst später ergänzt. Die Denkmalpflege des Kantons sowie die SBB haben dem Verbindungsdach aus Gründen der besseren Nutzungsfreundlichkeit zugestimmt.
Ein langes Dach soll die beiden Plätze westlich und östlich vom Bahnhofsgebäude verbinden. Welche Idee steckt dahinter?
Die Idee des langen Dachs besteht darin, die beiden Plätze westlich und östlich des Bahnhofsgebäudes räumlich und funktional miteinander zu verbinden. Gleichzeitig entsteht für Buskundinnen und -kunden ein attraktiver und wettergeschützter Warteraum. Dieser wird bewusst mit dem bestehenden Wartebereich der Bahn verknüpft, wodurch das Umsteigen zwischen den verschiedenen Verkehrsmitteln komfortabler und angenehmer wird.
Zusätzlich kann das quadratische, normierte WC aus Chromstahl elegant unter dem Dach integriert werden. Dadurch fügt es sich deutlich besser ins Gesamtbild ein, als wenn es frei auf dem Platz stehen würde.
Da das Dach gemäss Vorgaben der SBB nicht begrünt werden darf, bietet sich eine Nutzung als Solardach mit transluzenten PV-Modulen an. Die Photovoltaikanlage ermöglicht eine nachhaltige Stromproduktion direkt vor Ort. Mithilfe eines Batteriespeichers kann der erzeugte Strom unter anderem für die Beleuchtung des Bahnhofplatzes sowie für Ladestationen der Elektromobilität genutzt werden. Dadurch entsteht ein funktionaler und zukunftsgerichteter Mehrwert für den gesamten Bahnhofbereich.
Welche Auswirkungen hat das Projekt auf die Post?
Die Kurzzeitparkplätze entlang der Poststrasse tragen dazu bei, dass Kundinnen und Kunden der Post sowie der umliegenden Geschäfte ihre Ziele rasch und unkompliziert erreichen. Die Post wird ihren Kundinnen und Kunden auch künftig einen optimalen Service gewährleisten.
Welche Auswirkungen hat das Projekt auf die Geschäfte an der Poststrasse?
Das Projekt berücksichtigt die Bedürfnisse der ansässigen Geschäfte entlang der Poststrasse. Mit insgesamt zehn Kurzzeit-Parkplätzen bleibt die Erreichbarkeit für Kundinnen und Kunden der bestehenden Angebote – etwa der Drogerie, des Schnellimbiss oder des Coiffeurs – weiterhin gewährleistet.
Zusätzlich verfügt das Fitness-Studio über 15 eigene Kundenparkplätze im Parkdeck an der alten Niederbürerstrasse. Dieses Parkdeck ist derzeit nur gering ausgelastet. Durch die neue Verkehrs- und Parkplatzsituation ist davon auszugehen, dass die vorhandenen Kapazitäten künftig besser genutzt werden.
Wie ist die Parkierung für Migrolino-Kunden gewährleistet?
Die Kurzzeitparkplätze sind im Projekt ungefähr am heutigen Standort vorgesehen.
Wie wird die Zulieferung zum Migrolino geregelt?
Auch die Anlieferung des Migrolino wird über den neuen Bushof gewährleistet und dadurch optimiert. Heute fahren die Lastwagen von Osten her an, obwohl sich die Abladestelle auf der Westseite des Bahnhofsgebäudes befindet. Die Waren müssen deshalb umständlich mit einem Hubwagen durch den Wartebereich transportiert werden, in dem sich wartende Personen aufhalten. In Zukunft kann die Anlieferung direkt am richtigen Ort erfolgen.
Hat der Güggeli-Wagen weiterhin Platz auf dem Gelände?
Ob der Güggeli-Wagen weiterhin Platz auf dem Gelände haben wird, hängt von der künftigen Auslastung der Parkplätze ab. Der Standplatz geniesst dabei keine Priorität.
Was ist in Bezug auf die Sicherheit angedacht?
Mit der Neugestaltung werden Fussgänger-, Bus- und Individualverkehr klar voneinander getrennt. Hindernisfreie Aufgänge reduzieren Stolperfallen und erhöhen die Sicherheit für alle Nutzerinnen und Nutzer. Taktile Leitsysteme erleichtern sehbehinderten Menschen die Orientierung. Eine gezielte, auf die Bewegungsführung abgestimmte Beleuchtung verbessert das Sicherheitsempfinden in den Abend- und Nachtstunden zusätzlich. Ergänzend überwachen Videokameras besonders sensible Bereiche.
Aufenthaltsbereiche mit Wasserspender Brunnen «Bahnhofplätzli» und Platz Prellbock: Diese schön gemeinten Plätzli nehmen wertvollen Parkplatz-Raum weg.
Die vorgesehenen Aufenthaltsbereiche mit dem Wasserspender-Brunnen beim «Bahnhofplätzli» sowie dem Platz beim Prellbock sind bewusst gestaltete Elemente, die den Bahnhofbereich nicht nur funktional, sondern auch attraktiver und lebenswerter machen. Die Lage der einzelnen entfallenden Parkplätze wäre bezüglich Sicherheit kritisch, im Gegenzug entsteht jedoch ein Mehrwert für die gesamte Bevölkerung.
Gerade beim Bahnübergang sind Sitzgelegenheiten wichtig: Ältere Menschen, Familien mit Kleinkindern oder Personen mit eingeschränkter Mobilität sind dankbar, wenn sie während der Wartezeit vor der geschlossenen Barriere kurz Platz nehmen können. Solche Aufenthaltsmöglichkeiten erhöhen den Komfort und die Aufenthaltsqualität deutlich.
Zudem gehört zu einem modernen Bahnhof auch ein Treffpunkt, der etwas abseits des hektischen Ein- und Aussteigebereichs liegt. Ein solcher Ort schafft Raum zum Verweilen, für Begegnungen oder kurze Wartezeiten und entlastet gleichzeitig den eigentlichen Umschlagplatz. Dadurch wirkt der Bahnhof ruhiger, geordneter und einladender.
Die Aufenthaltsbereiche tragen ausserdem zur Aufwertung des gesamten Erscheinungsbildes bei. Begrünte und gestaltete Plätze schaffen Atmosphäre, beruhigen den Raum optisch und machen den Bahnhof zu einem Ort, an dem man sich gerne aufhält – nicht nur zu einem reinen Verkehrsraum.
Am vorgesehenen Standort kann zudem die Einfahrt in den Platz architektonisch ansprechend gestaltet werden. Der Bereich erhält dadurch einen klaren, freundlichen Eingangscharakter und vermittelt bereits beim Ankommen einen positiven ersten Eindruck der Gemeinde.
Ist die Frei- und Naturraumgestaltung nicht etwas gar parkähnlich auf Kosten der Verkehrsdrehscheibe?
Die Gestaltung mit Grünflächen, Sitzgelegenheiten und Aufenthaltsbereichen verfolgt deshalb nicht das Ziel, einen «Park» zu schaffen, sondern den Bahnhof funktional und städtebaulich aufzuwerten. Ein gut gestalteter Freiraum verbessert die Orientierung, beruhigt die Situation rund um den Bahnhof und schafft eine angenehmere Atmosphäre für Reisende, Anwohnende und Besucherinnen und Besucher.
Der Bahnhof bleibt damit in erster Linie eine Verkehrsdrehscheibe – erhält aber gleichzeitig die Qualität eines zeitgemässen und einladenden öffentlichen Raums.
Wie wird die Beleuchtung aussehen? Das ist aus den Plänen nicht ersichtlich
Die neue Beleuchtung ist noch nicht definitiv festgelegt, eine moderne LED-Beleuchtung soll aber das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöhen. Sie ist energieeffizient, zeitlich gesteuert und zusätzlich mit Bewegungsmeldern ausgestattet, wodurch eine bedarfsgerechte Beleuchtung gewährleistet wird.
Wie wird die Reinigung der gesamten Anlage organisiert?
SBB und Stadt legen die Verantwortlichkeiten vertraglich fest. Dabei wird seitens Stadt sichergestellt, dass ausreichend Abfallentsorgungsstellen zur Verfügung stehen.
Wie ist die Veloabstellanlage konzipiert?
Geplant sind rund 90 Abstellplätze, was der heutigen Kapazität entspricht. Ein Teil davon wird in abschliessbarer Form angeboten.
Sind die Kosten bereits heute abschätzbar?
Aufgrund des aktuellen Planungsstands lassen sich die Kosten mit einer Genauigkeit von +/- 20 % abschätzen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. CHF 5.6 Mio. inkl. MwSt. Die Gemeindeversammlung hat bereits CHF 4,4 Mio. für das Projekt zurückgestellt. Zudem ist eine Entnahme aus den Fonds „Ersatzabgaben für Parkplatzbauten“ und „Parkplatzbewirtschaftung“ denkbar (Bestand Ende 2025 je CHF 750‘000.-).
Die Kosten gliedern sich grob wie folgt: Bushof CHF 1.5 Mio, Überdachung CHF 1.3 Mio. und Parkplatz Ost CHF 2.8 Mio.
Warum ist eine Personenunterführung ins Quartier Schützengütli aktuell kein Thema?
Der Stadtrat hat dazu 2022 eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen. Die Gesamtkosten wurden damals auf CHF 4.6 Mio. geschätzt, wobei sich die SBB nicht daran beteiligen würden. Aus finanziellen Gründen wurde das Projekt von der Exekutive zurückgestellt und vorerst nicht weiterverfolgt. Die Neugestaltung des Bahnhofplatzes ist so ausgelegt, dass eine spätere Realisierung nicht verunmöglicht würde.
Warum fehlen Car-Parkplätze?
Car-Parkplätze sind nicht vorgesehen, da Reisebusse künftig im Obertor halten und parkieren können. Diese Lösung hat sich bereits bei grossen Veranstaltungen bewährt. Im Rahmen des Projekts mussten Prioritäten gesetzt werden: Die Parkplätze sind in erster Linie für Kundinnen und Kunden von Bus, Bahn sowie der umliegenden Geschäfte vorgesehen und haben aus Platzgründen gegenüber privaten Reisebussen Vorrang.
Ist es für Buschauffeure und Personen, die nicht so gut zu Fuss sind, verantwortbar, dass die Busplätze für private Reiseunternehmen im Obertor statt auf dem Bahnhofplatz sind?
Das Ein- und Aussteigen im Obertor ist sowohl für Buschauffeure als auch für Fahrgäste eine gut vertretbare und praktikable Lösung. Für private Reiseunternehmen bietet der Standort sogar Vorteile: Mit grossen Reisecars ist das Wenden und Manövrieren im Bereich Obertor einfacher und sicherer als direkt auf dem Bahnhofplatz. Dadurch können Verkehrsabläufe effizienter gestaltet und Konflikte mit dem übrigen Verkehr reduziert werden.
Auch für Personen mit eingeschränkter Mobilität bleibt die Erreichbarkeit gewährleistet. Die Gehdistanz in die Altstadt ist vom Obertor aus ungefähr gleich wie vom Bahnhofplatz her. Zudem profitieren Reisende von einer ruhigeren und übersichtlicheren Situation beim Ein- und Aussteigen. Während der Rosen- und Kulturwoche wird dieses Verkehrsregime bereits heute erfolgreich angewendet.
Wie gestaltet sich das weitere Vorgehen nach der Vernehmlassung?
Der Stadtrat wird die Rückmeldungen aus der Bevölkerung ab September auswerten und allfällige Projektanpassungen in die Wege leiten. Die Abstimmung zum Projektierungskredit ist ab Sommer 2027 möglich, vorausgesetzt, seitens der Bevölkerung wird der Vorschlag im Grundsatz positiv aufgenommen.
Mit dem Bau kann frühestens 2028 gestartet werden. Die Realisation erfolgt in zwei Etappen. Nachdem zuerst der Bushof gebaut wird, kann der östliche Parkplatz erstellt werden. Für die gesamte Bauzeit sind verschiedene flankierende Massnahmen notwendig.
Der Stadtrat wird eine Baukommission einsetzen, die auch mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Bevölkerung besetzt ist. Damit möchte er eine breite Abstützung des Projekts in der Bevölkerung sicherstellen sowie Transparenz und Akzeptanz während der gesamten Bauphase fördern. Die Baukommission wird den Fortschritt begleiten, Rückmeldungen aus der Bevölkerung aufnehmen und bei Bedarf Empfehlungen an den Stadtrat formulieren. Parallel dazu sollen Informationsveranstaltungen und regelmässige Updates die Öffentlichkeit über den Stand der Arbeiten sowie über allfällige Einschränkungen informieren.
Wie lange werden die Bauarbeiten voraussichtlich dauern?
Die Sanierung wird in Etappen erfolgen und dürfte sich über zwei Jahre erstrecken.
Mit welchen Einschränkungen für Bahn-, Bus- und Privatverkehr ist während des Umbaus zu rechnen?
Während der Bauzeit werden Bahn- und Buskundinnen und -kunden über provisorische Wege geführt. Für Pendlerinnen und Pendler mit dem Auto stehen auf dem rund 200 Meter entfernten Obertorplatz Ersatzparkplätze zur Verfügung. Im Obertor bestehen tagsüber freie Kapazitäten von 50 bis 60 Parkplätzen, wie eine Erhebung der Stadt zeigt.