Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

8. Juli 2026
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt im Kanton Thurgau ab sofort ein Feuerverbot in Wäldern und in einem Umkreis von 50 Metern um den Wald. Die Waldbrandgefahr wurde auf Stufe 4 «grosse Gefahr» erhöht.

Die bisher gefallenen Niederschläge haben die angespannte Trockenheitssituation im Kanton Thurgau nicht entschärft. Sowohl der Waldboden als auch Wiesen und landwirtschaftliche Flächen sind weiterhin stark ausgetrocknet. Die Bäume leiden sichtbar unter der Trockenheit und zeigen vermehrt Stresssymptome wie verfärbte Blätter. Da die Wetterprognosen auch in den kommenden Tagen heisse und trockene Bedingungen erwarten lassen, bleibt die Waldbrandgefahr hoch.

Zum Schutz von Mensch und Natur hat das Departement für Bau und Umwelt deshalb mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf ein Feuerverbot für Wälder und deren Umgebung erlassen. Verboten ist das Entfachen von Feuer sowie das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Raucherwaren im Wald und innerhalb eines Radius von 50 Metern zum Waldrand. Gas- und Elektrogrills sind von diesem Verbot ausgenommen.

Die Massnahme tritt heute, 8. Juli 2026, um 12.00 Uhr in Kraft und gilt bis auf Widerruf. Verstösse gegen das Feuerverbot können mit einer Busse geahndet werden.

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Tafel Feuerverbot