Mehr Sicherheit beim Schulhaus Hoffnungsgut ab 1. November 2026
Im Juni 2026 fand ein Informationsabend zum Thema «Elterntaxi» beim Schulhaus Hoffnungsgut statt. Gemeinsam mit Vertretern der Schulbehörde, sowie mit den Anwohnerinnen und Anwohnern der Sonnenstrasse und des Sonnenwegs wurde die Verkehrssituation im Bereich des Schulhauses besprochen. Dabei wurde beschlossen, versuchsweise für die Dauer eines Jahres auf beiden Strassen eine Halteverbotszone einzuführen.
Der Stadtrat Bischofszell hat der Versuchsphase zugestimmt und die Bauverwaltung mit der Umsetzung der Halteverbotszone beauftragt.
Das Halteverbot gilt von Montag bis Freitag jeweils von 07.00 bis 09.00 Uhr sowie von 11.00 bis 16.00 Uhr. Ausgenommen sind die entsprechend gekennzeichneten Parkfelder.
Die öffentliche Auflage im Amtsblatt erfolgte im September 2026. Während der Auflagefrist gingen keine Einsprachen beim Kanton Thurgau ein.
Die neue Halteverbotszone für die Sonnenstrasse und den Sonnenweg tritt am 1. November 2026 in Kraft. In Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei wird die Stadtpolizei Bischofszell Kontrollen durchführen. Ab diesem Zeitpunkt können fehlbare Lenkerinnen und Lenker gemäss Strafbestimmungen gebüsst werden.
Unerlaubtes Halten bzw. Parkieren innerhalb des signalisierten Halteverbots wird mit CHF 80 bzw. CHF 120 gebüsst.
Die Stadt Bischofszell bittet alle Verkehrsteilnehmenden, die neue Regelung zu beachten und damit zu einer sicheren Verkehrssituation rund um das Schulhaus Hoffnungsgut beizutragen.
Bauverwaltung Bischofszell
Franco Capelli
Zugehörige Objekte
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| Halteverbotszone Schulhaus Hoffnungsgut (PDF, 38 kB) | Download | 0 | Halteverbotszone Schulhaus Hoffnungsgut |